Entwurf der EU-Kommission einer reformierten Tiertransportverordnung
- Paul Stolle
- 20. Dez. 2023
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Aktualisiert: 2. Dez. 2024
Die EU-Kommission hat am 7. Dezember 2023 eine Reform der Vorgaben über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen vorgeschlagen. Davon erfasst ist eine Verordnung, die die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 – EU-TiertransportVO – ablösen soll.
Unter anderem sind in dem Verordnungsentwurf spezielle Vorgaben für nicht-abgesetzte Tiere enthalten. An vielen Stellen wird explizit deutlich gemacht, dass die Vorgaben der Verordnung auch außerhalb der EU einzuhalten sind, wenn der Bestimmungsort eines Tiertransports außerhalb der EU liegt. Dazu werden u. a. konkretere Vorgaben für das zu führende Fahrtenbuch gemacht. Zudem soll die Verordnung (EG) Nr. 1255/97 des Rates vom 25. Juni 1997 zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans – EU-KontrollstellenVO – verändert werden.
Ein Verbot von Lebendtierexporten in bestimmte Drittstaaten (sogenannte Tierschutz-Hochrisikostaaten) enthält der Entwurf nicht. Ein solches Verbot wäre dringend erforderlich, um zu zeigen, dass die EU es mit dem Bekenntnis zum Tierschutz, wie es in Art. 13 AEUV niedergelegt ist, ernst meint. Zuletzt wurden die Kontrollbefugnisse reformiert und in einer neuen Verordnung (EU) Nr. 2017/625 konzentriert. Dort finden sich auch die Kontrollbefugnisse der Behörden für den Bereich Tiertransporte.