Aus für Verbesserungen in der Tierschutzgesetzgebung in Deutschland
- verein16
- 20. Juni
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Dezember 24: Mit dem Ende der sog. Ampel-Koalition in Deutschland ist auch der kurz vor dem Abschluss stehende Gesetzentwurf mit Änderungen im Tierschutzgesetz und im Tiererzeugnisse-Handelsverbotsgesetz in die Schublade gelegt worden. Das geplante Änderungsgesetz sah nicht nur Gutes für den Tierschutz vor. So sollte beispielsweise die Anbindehaltung von Rindern noch über viele Jahre vermeintlich legitimiert werden, obwohl bereits deutsche Verwaltungsgerichte den Verstoß dieser Haltungsform gegen § 2 des deutschen Tierschutzgesetzes bestätigt haben. Aber es sind auch einige Verbesserungen fürs Erste beerdigt worden, z. B. die Videoüberwachungspflicht für einige Schlachtbetriebe oder die Möglichkeit für Veterinärämter, Tierschutzkontrollen auch in sogenannten VTN-Betrieben (Verarbeitungsbetriebe tierischer Nebenprodukte) durchzuführen, um Rückschlüsse auf ggfs. erfolgte Tierschutzverstöße im Haltungsbetrieb zu erlangen.