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Haltung
Haltungssysteme leere und tragende Sauen in Freilandhaltung
Bei der Freilandhaltung von Schweinen sind zahlreiche Gesetzestexte zu beachten:
Regionale Richtlinien rund um Umwelt- und Naturschutz
Die Düngeverordnung (Tierbesatzdichte)
Die Länderausführungsgesetze zum Tiergesundheitsgesetz (Rechtsgrundlage der Tierseuchenkasse)
Schweinehaltungshygiene-Verordnung
Letztere regelt für 3 Größenklassen detailliert z.B. Zaungestaltung, usw.. Die Freilandhaltung ist grundsätzlich anzeigepflichtig. Das letzte Wort für die Umsetzung aller Vorgaben haben die zuständigen Amtsveterinäre.
Die Fütterung erfolgt meist mit Großpellets mittels Düngestreuer oder Futterwagen.
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