Management
Transport und Schlachtung
Der Transport von Tieren ist in der Tierschutz-Transport-Verordnung beschrieben und bestimmt.
es dürfen nur Tiere transportiert werden, deren körperlicher Zustand dies erlaubt
kranke, deutlich lahme, kurz vor oder nach der Geburt stehende Tiere und Jungtiere bei denen der Nabel noch nicht abgeheilt ist, dürfen nicht transportiert werden; eine Ausnahme stellt hierbei die Beförderung zur tierärztlichen Behandlung dar
Die Vorgaben zur Schlachtung von Nutztieren ist in der Tierschutz-Schlacht-Verordnung festgesetzt.
den Tieren dürfen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden
tragende Schafe und Ziegen dürfen aktuell in DE noch innerhalb des letzten Trächtigkeitsdrittels geschlachtet werden, dies sollte jedoch aus Tierschutzgründen unbedingt vermieden werden