Rechtliches
Gesetzliche Mindestanforderungen Österreich
Grundsätze und allgemeine Anforderungen für die Haltung und den Umgang mit den Tieren sowie einige ausdrückliche Verbote für Handlungen und Eingriffe am Tier werden im Tierschutzgesetz (TSchG) aufgeführt.
Die Mindest- und Detailanforderungen der einzelnen Tierarten werden in unterschiedlichen Verordnungen aufgeführt und näher beschrieben
In der ersten Tierhaltungsverordnung sind innerhalb Anlage 3 die Mindestanforderungen für die Haltung von Schafen beschrieben.
Unter anderem beschreiben die Mindestanforderungen:
Bodenbeschaffenheit –> nicht durchgehend perforiert und Liegebereich mit Stroh oder ähnlichem
Bewegungsfreiheit –> Anbindehaltung von Schafen verboten
Einzelbuchtenhaltung –> für Lämmer- und Jungschafe nicht erlaubt, abgesehen von spezifisch beschriebenen Ausnahmen
Maßgaben für Stallklima, Licht, Lärm, Ernährung, Betreuung und weiteres