Rechtliches
Gesetzliche Mindestanforderungen in Österreich
Gesetzliche Mindestanforderungen für die Rinderhaltung in Österreich (Auszüge)
Nach 1. Tierhaltungsverordnung (vom 17.12.2004) und Tierschutzgesetz, Allg.:(Stand: 30.03.2011)
Dauernde Anbindehaltung laut TSchG verboten. Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren.
Mindestmaße für Anbindehaltung und Gruppenhaltungssysteme.
Dauernde Anbindehaltung zulässig, wenn es gemäß § 16 Abs. 4 TSchG aus zwingend rechtlichen oder technischen Gründe nicht möglich ist. (z.B. keine geeigneten Weideflächen oder Auslauf vorhanden).
Mindestmaße für Fressplätze in Gruppenhaltung z.B. bis 150 kg: 40 cm/Tier oder über 650 kg: 75 cm/Tier(Fressplatzbreite abhängig vom Tiergewicht im Durchschnitt der Gruppe).
Wenn kein ständiger Zugang ins Freie möglich, muss Tageslicht durch Flächen einfallen können, die mindestens 3 % der Stallbodenfläche betragen. Im Tierbereich des Stalles ist über mindestens 8 Stunden pro Tag eine Lichtstärke von mindestens 40 Lux zu gewährleisten.
Wasseraufnahme aus freier Wasseroberfläche.
Bodenbeschaffenheit: Rutschfest und trocken.
Im Liegebereich (geschlossene Böden) Wärmedämmung und Weichheit durch bestimmte Beläge, genügend Stroh oder Ähnliches gewährleisten.
Ein gleichzeitiges und ungehindertes Liegen aller Tiere muss möglich sein.
Perforierte Böden müssen bestimmten Anforderungen entsprechen (Spaltenbreite).
Verbot der Haltung von Kühen, hochträchtigen Kalbinnen und Zuchtstieren in Buchten mit vollperforierten Böden.
Regelmäßige Überprüfung des Klauenzustandes und bei Bedarf Klauenpflege.
Gesetzliche Mindestanforderungen für die Kälberhaltung in Österreich (Auszüge)
Das Anbinden und Festlegen ist nicht erlaubt Ausnahme: Fixierung während der Milch(austauscher)tränke, höchstens 1h.
Trockene, weiche, verformbare Liegefläche für Kälber bis 150 kg. Geeignete Einstreu für Kälber unter zwei Wochen.
Bei der Einzelbuchtenhaltung muss Sicht- und Berührungskontakt zu Artgenossen (Ausnahme: Kranke Tiere) möglich sein.
Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten (Einzelhaltung ist in Ausnahmefällen möglich).
Ab der zweiten Lebenswoche ist Raufutter mit ausreichendem Rohfasergehalt zur Verfügung zu stellen (Mindestmenge für acht Wochen alte Kälber 50 g und für 20 Wochen alte Kälber 250 g).
Das Anlegen von Maulkörben ist verboten.
Eckdaten für die Kälberhaltung in Österreich
Mindestmaße Einzelbuchten Kälber
* Bei innen angebrachtem Trog ist Buchtenlänge um 20 cm zu verlängern