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Rechtliches

Gesetzliche Anforderungen für die Ökorinderhaltung

Ökologische Rinderhaltung

(nach EU VO 889/2008)


Einige allgemeine Grundsätze:

  • Tierrassen: anpassungsfähig, vital, widerstandsfähig.

  • Artgemäße Aufstallung (keine Vollspaltenböden, Anbindehaltung nur in Kleinbeständen).

  • Kein systematisches Enthornen (Enthornen der Kälber wird teilweise toleriert).

  • Kupieren des Schwanzes (Mastbullen) verboten.

  • Fortpflanzung vorzugsweise durch Natursprung (Künstlich Besamung ist erlaubt, jedoch kein Embryonentransfer).

  • Haltung im Laufstall, maximal 50 % der Stallmindestfläche darf mit Spaltenböden versehen sein.

  • Der Liegebereich soll weich, trocken, sauber und eingestreut sein.

  • Im Sommer ist Weidegang zu gewähren oder ganzjährig ein ständig zugänglicher Auslauf.

  • Keine Einzelhaltung von Kälbern (wenn sie älter als eine Woche sind).


Ökologische Rinderhaltung

Platzvorgaben (Mindestflächen)


bei regelmäßigem sommerlichen Weidegang kann auf einen Auslauf verzichtet werden  * LG = Lebendgewicht

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