Rechtliches
Gesetzliche Anforderungen für die Ökorinderhaltung
Ökologische Rinderhaltung
(nach EU VO 889/2008)
Einige allgemeine Grundsätze:
Tierrassen: anpassungsfähig, vital, widerstandsfähig.
Artgemäße Aufstallung (keine Vollspaltenböden, Anbindehaltung nur in Kleinbeständen).
Kein systematisches Enthornen (Enthornen der Kälber wird teilweise toleriert).
Kupieren des Schwanzes (Mastbullen) verboten.
Fortpflanzung vorzugsweise durch Natursprung (Künstlich Besamung ist erlaubt, jedoch kein Embryonentransfer).
Haltung im Laufstall, maximal 50 % der Stallmindestfläche darf mit Spaltenböden versehen sein.
Der Liegebereich soll weich, trocken, sauber und eingestreut sein.
Im Sommer ist Weidegang zu gewähren oder ganzjährig ein ständig zugänglicher Auslauf.
Keine Einzelhaltung von Kälbern (wenn sie älter als eine Woche sind).
Ökologische Rinderhaltung
Platzvorgaben (Mindestflächen)
bei regelmäßigem sommerlichen Weidegang kann auf einen Auslauf verzichtet werden * LG = Lebendgewicht