Rechtliches
Rechtliche Mindestanforderungen Deutschland
In Deutschland ist die Pferdehaltung gesetzlich durch das deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG 2006/19) geregelt, das tierartenübergreifend eine artspezifische Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung fordert sowie Fachkenntnisse von jedem, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat. Zur Spezifizierung des TierSchG dienen die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“, die 2009 in der zweiten, überarbeiteten Version vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) herausgegeben wurden. Sie gelten vor Gericht als eine besonders gewichtige sachverständige Äußerung (antizipiertes Sachverständigengutachten) im Hinblick auf die Auslegung des TierSchG.
Eckpunkte der Leitlinien des BMEL (2009)
Lichte Deckenhöhe ≥ 1,5 x Wh (Widerristhöhe)
Liegefläche ≥ (2 x Wh)2 /Pferd
Paddockfläche ≥ (2 x Wh)2 /Pferd
Auslauffläche: 1-2 Pferde ≥150 m2, jedes weitere Pferd zusätzlich mind. 40 m2
Fress-/Trinkebene ≤ 0,4 x Wh (natürliche Kopf-/Halshaltung)
Auslauf: Morastfreie Wege zu den Versorgungseinrichtungen und Stallungen
Keine Sackgassen und spitze Winkel im gesamten Aufenthaltsbereich der Pferde
Soziale Kontakte zu Artgenossen sind unerlässlich
Fohlen und Jungpferde müssen in Gruppen aufwachsen
Pferden muss arttypisches Ruhen möglich sein. Eine ausreichend groß bemessene, trockene und verformbare Liegefläche ist sicherzustellen
Rangniedrige Pferde müssen ausreichend lange liegen können
Jedes Pferd muss die ihm zustehende Futtermenge in Ruhe aufnehmen können.
Rohfaserreiches Futter ist mindestens während insgesamt zwölf Stunden/Tag anzubieten. Fresspausen möglichst nicht länger als vier Stunden.
Als tierschutzwidrig gelten nach den Leitlinien des BMEL (2009)
Dauerhafte Anbindehaltung (Ständerhaltung) von Pferden
Elektroabgrenzungen in Boxen und Paddocks ≤ (2 x Wh)2 /Pferd
Stacheldraht oder Knotengitter bei Pferden als alleinige Einzäunung
Entfernen von Haaren, die funktionaler Teil von Organen sind (z. B. Tasthaare) oder besondere Schutzfunktionen haben (z. B. Haare in den Ohrmuscheln).