Haltung
Liegebereich
Für die körperliche und psychische Regeneration ist für Pferde Liegen essenziell. Deshalb muss unabhängig von der Haltungsform gewährleistet sein, dass die Pferde ungehindert alle Ruhepositionen (u.s. Seitenlage) einnehmen können. Insbesondere in der Gruppenhaltung ist dies eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass auch rangniedere Tiere ungestört im Liegen ruhen können.
Anforderungen an die Gestaltung des Liegebereichs in der Gruppenhaltung:
Der Liegebereich muss nicht nur dem Komfort-, sondern auch dem Sicherheitsbedürfnis der Pferde genügen. Dazu muss er ausreichend groß bemessen sein (≥ (2 x Wh)2/Pferd).
Liegefläche gemäß der Schweizer Tierschutzverordnung je nach Größenkategorie des Pferdes, bei beispielsweise Wh 162 cm bis 175 cm ≥10.5 m², bei getrenntem Fress- und Liegebereich sowie permanentem Zugang zum Auslauf ≥8 m²
Fachgerechte Strukturierung der Liegehalle (Raumteiler)
Empfehlungen zum Liegebereich in der Gruppenhaltung:
Nicht fressbare Einstreu in der Liegehalle
Liegematten (auch verformbare Gummi- oder Kunststoffmatten) stets mit Zusatzeinstreu über den Matten
Fütterung von Stroh außerhalb der Liegehalle
Trockene Sandplätze zum Liegen im Auslauf
Zusätzlicher Unterstand zum Liegen im Auslauf
Der Liegebereich muss nicht nur dem Komfort-, sondern auch dem Sicherheitsbedürfnis der Pferde genügen. Dazu muss er ausreichend groß bemessen sein (≥ 4 x Wh2/Pferd). Zudem sollten die Liegeplätze eine gute Übersicht bieten sowie einen Untergrund aufweisen der trocken, sauber und verformbar ist. Von Pferden präferiert wird eine Einstreu aus Naturmaterialien.




