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Haltung

Sozialkontakt und Erkundungsmöglichkeiten

Pferde sind sozial lebende Tiere. Nur in der Gruppe mit Artgenossen fühlen sie sich ausreichend sicher, beschützt und wohl. Aus diesem Grund darf das Haltungssystem die Kontaktmöglichkeiten zwischen den Pferden nur so wenig wie möglich behindern. Mindestanforderung ist, dass in jedem Haltungsverfahren – auch auf der Koppel - zumindest Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zwischen den Tieren sichergestellt wird.


In der Einzelhaltung (Innen-, Außenboxen) ist der artgemäße, taktile Sozialkontakt meist nicht möglich. Abhilfe schafft ein täglich gemeinsamer Koppelgang von wenigstens zwei miteinander gut verträglichen Pferden.


Sind die Boxenflächen genügend groß bemessen, kann auch eine nicht gänzlich geschlossene Trennwand (z.B. „Sozialboxe“) Körperkontakt ermöglichen.

Die Haltung eines Pferdes ohne Artgenossen steht im Widerspruch zum Tierschutzgesetz und sollte deshalb nicht vorkommen. Die Alleinhaltung ohne Artgenossen ist in der Schweiz verboten.

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