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Rechtliches

Gesetzliche Vorgaben zur Geflügelhaltung in Deutschland

Eckdaten der gesetzlichen Mindestanforderungen für Legehennenhaltung (Bodenhaltung) in Deutschland:    

  • für je neun Legehennen mind. 1m² nutzbare Fläche

  • max. 6000 Legehennen pro räumlich getrennter Stalleinheit

  • Kantenlänge Futtertröge Längströge: mind.10cm/Tier

  • 7 Hennen/Nest (35 x 25cm), Gruppennester: max. 120 Legehennen für mind.1m² Nestfläche

  • Einstreubereich (mind. 1/3 der begehbaren Stallgrundfläche) muss mind. 2/3 der Hellphase frei zugänglich sein, mind. aber 250cm²/Henne

  • geeignete Sitzstangen ohne scharfe Kanten müssen zur Verfügung stehen (mind. 15cm Länge/Henne)

  • Zugang zu einem Kaltscharrraum oder Auslaufzugang

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