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Rechtliches
Gesetzliche Vorgaben zur Geflügelhaltung in Österreich
Eckdaten der gesetzlichen Mindestanforderungen für Legehennenhaltung in Österreich:
Käfighaltungsverbot ab 1.1. 2009
Ausgestaltete Käfige sind bis 1.1. 2020 erlaubt
Schnabelkupieren ist "praktisch" abgeschafft
Bodenhaltung: 7 - 9 Hennen /m². 9 Hennen bei mehreren Ebenen (Volierenhaltung)
Bodenhaltung: Sitzstangengebot.
Bodenhaltung: Mind. 1/3 Einstreu, sonst Kotgrube
Bodenhaltung: Max. 6000 Hennen / Halle
Freilandhaltung: Auslauf mind. 8m² /Huhn, bei "Tierschutzgeprüfte Qualität" 10m²
Mast : 22-24 Junghühner /m² oder 30 kg/m²
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