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Rechtliches

Gesetzliche Vorgaben zur Geflügelhaltung in Österreich

Eckdaten der gesetzlichen Mindestanforderungen für Legehennenhaltung in Österreich:

    

  • Käfighaltungsverbot ab 1.1. 2009

  • Ausgestaltete Käfige sind bis 1.1. 2020 erlaubt

  • Schnabelkupieren ist "praktisch" abgeschafft

  • Bodenhaltung: 7 - 9 Hennen /m². 9 Hennen bei mehreren Ebenen (Volierenhaltung)

  • Bodenhaltung: Sitzstangengebot.

  • Bodenhaltung: Mind. 1/3 Einstreu, sonst Kotgrube

  • Bodenhaltung: Max. 6000 Hennen / Halle

  • Freilandhaltung: Auslauf mind. 8m² /Huhn, bei "Tierschutzgeprüfte Qualität" 10m²

  • Mast : 22-24 Junghühner /m² oder 30 kg/m²

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