Haltung
Ökologische Haltung
Gesetzliche Grundlage: EG-Öko-Verordnung 834 von 2007 mit ihren Durchführungsvorschriften 889 von 2008, sowie Anforderungen der Verbände. Für nicht erwähnte Bereiche gelten Regelungen des TierSchG und der TierSchNutztV des Bundesgesetzes (Deutschland).
Die ökologische Hühnerhaltung zeichnet sich gegenüber der Freilandhaltung vor allem durch den Einsatz ökologisch erzeugter Futtermittel, der Gabe von Raufutter, sowie niedrigeren Besatzdichten im Stall und im Grünauslauf aus.
Ökologische Mast
In der ökologischen Hähnchenmast müssen die Tiere Zugang zu einem bewachsenen Auslauf haben (mindestens 4 m²/Tier). Zulässige Besatzdichte im Stall: max. 10 Tiere pro m² (max. Lebendgewicht 21 kg/m²) wobei jeder Stall maximal 4 800 Tiere beherbergen darf.
Im Stall müssen erhöhte Sitzstangen angebracht sein. Die Mastdauer beträgt mindestens 90 Tage. Auch daher bietet es sich an, langsam wachsende Masthybriden zu verwenden.