Vernehmlassung in der Schweiz zu einem Einfuhrverbot für Pelze und Deklarationspflicht für Stopfleber
- Paul Stolle
- 22. Apr. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Dez. 2024
Der Bundesrat hat am 10. April 2024 eine Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen ein Einfuhrverbot für Pelze und eine Deklarationspflicht für Stopfleber eröffnet.
Die Einfuhr von Pelzen und Pelzprodukten, die nicht mit tierquälerischen Methoden erzeugt wurden, soll auch nach der neuen Regelung möglich bleiben, was in der Vorlage explizit geregelt wird. Auch soll die Kennzeichnung bestimmter Importprodukte verbessert werden. Hierfür sind verschiedene Deklarationspflichten vorgesehen. So sollen unter anderem Erzeugnisse aus der „Stopfmast“ von Gänsen und Enten, die mit in der Schweiz verbotenen Methoden hergestellt wurden, speziell gekennzeichnet werden.
Der Bundesrat hatte die beiden Volksinitiativen zum Stopfleber- und Pelzimportverbot abgelehnt, nun aber einen Gegenvorschlag ausgearbeitet: Am 28. Dezember 2023 hatte die Alliance Animale Suisse die beiden eidgenössischen Volksinitiativen «Ja zum Importverbot für Stopfleber» und «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte» eingereicht.
Der Bundesrat lehnte die Volksinitiativen ab, will ihnen aber dennoch auf zwei Arten Rechnung tragen: einerseits mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative, andererseits mit einer Deklarationspflicht für Produkte aus der Stopfmast. Darauf bezieht sich die aktuelle Vernehmlassung, deren Frist am 12. Juli 2024 endet.
Die Vernehmlassung ist hier abrufbar auf admin.ch.