Verbändeanhörung zu einem Referentenentwurf für ein überarbeitetes Tierschutzgesetz in Deutschland
- Paul Stolle
- 8. Apr. 2024
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Aktualisiert: 2. Dez. 2024
Der noch nicht in allen Ressorts geeinte, aber mittlerweile offiziell veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des
Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes – ist Anfang Februar 2024 in die sogenannte Verbändeanhörung gegangen. Interessenvertreter und NGOs hatten bis zum 1. März 2024 die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf bei dem BMEL einzugeben.
Die Inhalte des Referentenentwurfs enthalten wichtige und dringend notwendige Schritte, um den Tierschutz besser verwirklichen zu können und zur Erfüllung der gesetzgeberischen Pflicht aus Art. 20a GG beizutragen. So sind Regelungen zur Videoüberwachung in Schlachthöfen (§ 4d Ref-E TierSchG), zum Beginn einer Regulierung des Online-Handels mit Tieren (§ 11d Ref-E TierSchG), zu neuen Kontrollmöglichkeiten der Veterinärbehörde in VTN-Betrieben (§ 16l und § 16m Ref-E TierSchG) und der gesetzlichen Fixierung des Amts eines/einer Bundestierschutzbeauftragten (§ 16k Ref-E TierSchG) enthalten.
Auch die bestehende Regelung zum Qualzuchtverbot (§ 11b Ref-E TierSchG) sowie die Strafnorm des § 17 TierSchG wurden überarbeitet. In dem Referentenentwurf fehlt bislang ein Verbot des Exports lebender sogenannter Nutztiere in Tierschutz-Hochrisikostaaten, eine Überarbeitung der immer noch nicht richtlinienkonform ausgestalteten Tierversuchsvorschriften der §§ 7-9 TierSchG und die Einfügung einer Vorschrift, die Tierhalter landwirtschaftlich genutzter Tiere zu wirksamen Brandschutzvorgaben verpflichtet.