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Vorstoß im Nationalrat für Tieranwaltschaft und Tierrechte

  • Autorenbild: Paul Stolle
    Paul Stolle
  • 12. Apr. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Dez. 2024

Die Nationalrätin Martina Munz (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) hat im März 2024 ein Postulat an den Nationalrat gerichtet, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, zu prüfen, welche gesetzlichen Anpassungen nötig sind, um eine unabhängige Tieranwaltschaft für höher entwickelte Tiere in der Schweiz einzuführen und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssten, um höher entwickelten Tieren minimale subjektive Rechte, insbesondere eine Rechtspersönlichkeit, zuerkennen zu können.


Die Nationalrätin begründet ihren Vorstoß mit dem in der Schweiz in Artikel 80 der Bundesverfassung festgeschriebenen Schutz der Tiere. Da Tiere naturgemäß nicht selbst in der Lage seien, sich zu vertreten und ihre Interessen wahrzunehmen, seien sie auf eine durch Menschen vermittelte Vertretung angewiesen. Die aktuell durch Behörden wie Veterinärämter oder Strafverfolgungsbehörden wahrgenommene „Vertretung“ tierlicher Interessen reiche nicht aus; Verfahren würden zu schnell eingestellt, weil das Leid der Tiere nicht erkannt werde oder der Widerstand durch die Öffentlichkeit fehle.


Für eine wirksamere Interessenvertretung der Tiere müsse eine unabhängige Institution oder Stelle mit Möglichkeiten ausgestattet werden, als Vertreter für die Tiere insbesondere in Straf- und Verwaltungsverfahren aufzutreten. Damit würde eine Kontrolle des Vollzugs gewährleistet, weiter eine präventive Wirkung für den Tierschutz erzeugt und die wachsende Wertigkeit von Tieren in der Gesellschaft widergespiegelt. Auch die Zuerkennung einer Rechtspersönlichkeit wäre zeitgemäß für die vielen, in absoluter Abhängigkeit zum Menschen lebenden Tiere. 

 
 
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