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Verbot von Grundschleppnetzfischerei in schwedischen Hoheitsgewässern

  • Autorenbild: Paul Stolle
    Paul Stolle
  • 1. Aug. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Dez. 2024

August 24: Am 4. Juni 2024 kündigten der schwedische Ministerpräsident Ulf Kristersson und seine Minister den Plan der Regierung an, die Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten und zusätzlich in allen schwedischen Hoheitsgewässern bis zu einer Entfernung von 12 Seemeilen verbieten zu wollen. Schweden würde damit nach Griechenland, das kurz zuvor, am 6. April 2024, ein ähnliches Verbot verkündet hatte, der zweite EU-Mitgliedstaat sein, in dem ein Verbot der Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten besteht.


Schweden geht dabei mit seinem Verbot für sämtliche Hoheitsgewässer aber noch weiter als Griechenland. Bei der Grundschleppnetzfischerei, die u. a. von Naturschutzorganisationen wegen ihrer negativen Auswirkungen auf die Ökosysteme kritisiert wird, werden zum Zweck des Fischfangs schwere Netze über den Meeresboden gezogen, die die empfindlichen Ökosysteme beschädigen, im schlimmsten Fall sogar zerstören. Von der Deutschen Stiftung Meeresschutz wird sie als die „derzeit (..) zerstörerischste legale Fischereimethode“ bezeichnet.


Im Februar 2023 hatte die EU-Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Grundschleppnetzfischerei in Meeresschutzgebieten bis spätestens 2030 zu verbieten. Die deutschen Agrarminister positionierten sich auf der Agrarministerkonferenz im März 2023 gegen ein entsprechendes deutsches Verbot. Auch Spanien und Frankreich zeigen sich bislang einem Verbot nicht zugewandt.



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