Schweiz: Vernehmlassung zum Tierwohl und zu Regelungen für den Hundeimport
- Paul Stolle
- 1. Dez. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Dez. 2024
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 27. November 2023 eine Vernehmlassung zur Anpassung von mehreren Erlassen im Tierschutzbereich eröffnet. Die Anpassung der Erlasse betrifft die Haltung verschiedener Tierarten und Regelungen für die Einfuhr von Hundewelpen. Zudem sind Maßnahmen im Bereich Tierversuche vorgesehen.
Der Vernehmlassungsentwurf sieht ein Verbot für die Einfuhr von Hundewelpen vor, die unter fünfzehn Wochen alt sind. Ein solches Verbot besteht bereits in vielen EU-Staaten. Derzeit können Hunde ohne Altersbeschränkung in die Schweiz importiert werden; Welpen unter acht Wochen müssen jedoch vom Muttertier begleitet werden. Ziel der neuen Regelungen ist es, Spontankäufe von Welpen im Internet zu reduzieren und dadurch den z. T. illegalen Hundehandel aus dem Ausland zu reduzieren.
Auch im Tierversuchsbereich soll es neue Regelungen geben: Eine neue Regelung beschränkt die Zucht von Versuchstieren explizit auf das notwendige Minimum. Weiter soll die Bestimmung aller Versuchstiere künftig in einer Datenbank erfasst werden müssen. Dies gilt insbesondere für Tiere, die für Versuche gezüchtet, aber letztlich nicht verwendet und deshalb getötet werden (sog. Überschusstiere). Dies soll dazu beitragen, die Anzahl gezüchteter Versuchstiere zu verringern. Außerdem soll erstmals vorgeschrieben werden, dass die Käfige aller Versuchstiere Rückzugsmöglichkeiten bieten müssen.
Letztlich sollen einige Praktiken im Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Tieren verboten werden. Dazu gehören beispielsweise das Kürzen der Schnäbel von Hühnern und der Schwänze von Schafen.
Die Vernehmlassung endet am 15. März 2024.